Am 8. Dezember 2020 wurden vom Regierungsrat des Kanton Zürich in der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie Änderungen vorgenommen.
Gemäss § 5 Abs. 1 der Verordnung, sind Dienstleistungen, die der Befriedigung von erotischen Bedürfnissen dienen, aktuell verboten.
Somit beschränkt sich unser Massageangebot bis auf Weiteres auf konventionelle Wellness-Massagen und Spa-Anwendungen ohne erotische Komponenten.