Wellness Statt Erotik 2.0

by Spa Sensuel | 24. Februar 2021
Am 8. Dezember 2020 wurden vom Regierungsrat des Kanton Zürich in der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie Änderungen vorgenommen.

Gemäss § 5 Abs. 1 der Verordnung, sind Dienstleistungen, die der Befriedigung von erotischen Bedürfnissen dienen, aktuell verboten.

Somit beschränkt sich unser Massageangebot bis auf Wei­te­res auf konventionelle Wellness-Massagen und Spa-Anwendungen ohne erotische Komponenten.

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